Meldung gem. Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz Freitag, 26 März 2021 Aktuelles, Geschätzte BienenzüchterInnen und Bienenzuchtvereine, zur Meldung von Bienenvölkern gem. §5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes (K-BiWG) steht Ihnen nachstehendes Formular zur Verfügung. Die Meldung hat bis zum 15. April 2021 zu erfolgen. FacebookTwitterPinterest