- Kärntner Bauordnung und Kärntner Bauvorschriften
- Ortsbildpflegegesetz
- Feuerpolizeiordnung
- Gemeindeplanungs- und Raumordnungsgesetz (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan)
- Mitarbeit an Projekten, die sich auf oben angeführte Aufgabenbereiche beziehen
- Grundstückteilungsgesetz
- Friedhofsverwaltung
Die Anforderungen an das Bauen sind vielschichtig, sei es in technischer oder gesetzlicher Hinsicht. Die Gemeinde Keutschach bietet als
zusätzliches Bürgerservice jeden Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr, eine Bauberatung im Gemeindeamt mit dem
hochbautechnischen Sachverständigen Ing. Josef Liendl, unter vorheriger Terminvereinbarung an.
Terminvereinbarung: T.: 04273-2291-18
Kontaktperson:
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