Gleichzeitig mit der Strompreisbremse wurde auch beschlossen, dass einkommensschwache Haushalte zusätzlich von den Netzkosten befreit werden können (75 % oder max. 200 Euro pro Jahr im Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2024), wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• aufrechte GIS-Befreiung und/oder
• aufrechte EAG-Kosten-Befreiung!!!!
Weitere Informationen finden Sie unter: GIS-Befreiung_Antragsformular Infoblatt_GIS-EAG-Kosten-Befreiung