Aufgrund der Vogelgrippe gilt auch in Keutschach am See, neben vielen anderen Gemeinden, eine Stallhaltepflicht für Hühner
Was bedeutet die Stallhaltepflicht?
- Gilt ab 50 Geflügeltieren pro Haltung.
- Tiere müssen in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden.
- Enten und Gänse sind strikt von anderem Geflügel zu trennen.
Auch außerhalb der Pflichtgebiete sind strenge Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten (z. B. Fütterung/Tränkung nur im Stall, Kontakt zu Wildvögeln verhindern).
Schwerpunkt: Bezirk Klagenfurt-Land
Im Bezirk Klagenfurt-Land gilt die Stallpflicht für folgende Gemeinden:
- Ferlach, Ebenthal in Kärnten, Feistritz im Rosental, Grafenstein, Keutschach am See, Köttmannsdorf, Krumpendorf am Wörthersee, Ludmannsdorf, Maria Rain, Maria Saal, Maria Wörth,
Moosburg, Pörtschach am Wörther See, St. Margareten im Rosental, Schiefling am Wörthersee, Techelsberg am Wörther SeeBedeutung für Klagenfurt – Land - Alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren müssen ab 20.11.2025 geschlossen bzw. überdacht gehalten werden.
- Besonders strikte Maßnahmen gelten für Haltungen mit Enten und Gänsen, da diese getrennt gehalten werden müssen.
- Betriebe und private größere Halter im Bezirk müssen ihre Ställe entsprechend sichern, um jeglichen Wildvogelkontakt zu verhindern.


