Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Keutschach am See ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.keutschach.gv.at/

Die Gemeinde Keutschach am See ist bestrebt, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzuwenden, um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Alle Web-Inhalte sind so gestaltet, dass sie mit Screenreader und ähnlich assistierenden Technologien gelesen werden können. Die Inhaltsseiten folgen einer einheitlichen Struktur.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und / oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

An der Zielerreichung der Barrierefreiheit wird stets gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung:
Videos und Tonaufnahmen, interaktive Karten (soweit sie verwendet werden) sowie teilweise PDF-Dateien stehen derzeit nicht barrierefrei zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 14.03.2023 erstellt. Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode: durchgeführte Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu unseren Web-Angeboten bemüht. Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können jederzeit der Gemeinde übermittelt werden. Mailadresse Gemeinde Keutschach am See: keutschach-see@ktn.gde.at

Wir prüfen Ihre Anfrage und kontaktieren Sie ehestmöglich.

Kontakt

Gemeinde Keutschach am See, Keutschach 1, 9074 Keutschach am See, Tel. +43-4273-2291

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes wenden. Den jeweiligen Kontakt dazu, finden Sie hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/gleichbehandlung/4/3/Seite.1860573.html

Link zum Beschwerdeformular: https://antidiskriminierung.ktn.gv.at/Digitale%20Barrierefreiheit

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.03.2024 aktualisiert.