Schallschutz, Lärmschutzwand

Mit Lärmschutzwänden sind meist Verringerungen der Lärmbelastung durch Verkehrslärm zwischen 5 und 15 dB zu erzielen. Dabei kommt es auf die Verwendung der richtigen Materialien an. Der Bau von Lärmschutzmaßnahmen muss durch geeignete Fachleute durchgeführt werden. Die Errichtung von Lärmschutzwänden oder -wällen an bestehenden Bundesstraßen (Autobahnen, Schnellstraßen) regelt die Dienstanweisung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

Anträge für Lärmschutzmaßnahmen nahe Wohngebäuden sind an die ASFINAG zu stellen.

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Liane Oswald

Bauamt, Bauamtsleitung

zusätzlich Standesamt