Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Es stellt keine Einkommenserhöhung dar. Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege. Die tatsächlichen Kosten übersteigen in den meisten Fällen das gebührende Pflegegeld. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

Das Pflegegeld, seine Gewährung und Erhöhung, muss beim zuständigen Versicherungsträger beantragt werden.

Ausnahme: Die zuständige Unfallversicherungsanstalt kann nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit von sich aus ein Verfahren einleiten.

Da dieser Themenbereich sehr komplex ist, verweisen wir Sie an dieser Stelle an den unten angeführten Link.

Pflegegeld gebührt, wenn
  • auf Grund einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung ständig Betreuung und Hilfe in einem Mindestausmaß von mehr als 60 Stunden monatlich erforderlich ist,
  • dieser Zustand mindestens 6 Monate andauert und
  • der gewöhnliche Aufenthalt des oder der Pflegebedürftigen im Inland liegt.

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf.
Es sind 7 Stufen vorgesehen, je nach Höhe des erforderlichen Pflegebedarfs, die in der nachstehenden Tabelle angeführt sind.

1.   EUR 175,00 – mehr als 65 Stunden
2.   EUR 322,70 – mehr als 95 Stunden
3.   EUR 502,80 – mehr als 120 Stunden
4.   EUR 754,00 – mehr als 160 Stunden
5.   EUR 1.024,20 – mehr als 180 Stunden *)
6.   EUR 1.430,20 – mehr als 180 Stunden *)
7.   EUR 1.879,50 – mehr als 180 Stunden *)

*für Detailinformationen über das Ausmaß folgen Sie bitte dem unten angeführten Link.

Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.

Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!