Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Alle Slider anhalten

Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=460

Rodung von Wald – Antrag

Waldboden darf nur für Zwecke der Waldkultur, z.B. Rodung, verwendet werden. Alles andere ist verboten.

Eine Rodung bedarf einer Bewilligung, welche der Eigentümer des Grundstücks beim Bezirksförster/bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen kann.

Es wird keine Bewilligung zur Rodung benötigt, wenn

(1) die Rodungsfläche kleiner als 1.000 m2 ist,

(2) das Rodungsverfahren bei der Behörde angemeldet wurde und die Anmeldung nicht binnen 6 Wochen abgelehnt wurde.

Der Antrag enthält

  • die Größe der Rodungsfläche,
  • den Zweck der Rodung,
  • bei Rodungsflächen mit Einforstungsrechten/Gemeindegutnutzungsrechten die Berechtigten und die Eigentümer angrenzender Grundstücke.

Neben des Antrages bedarf es eines Grundbuchsauszuges und einer Lageskizze.

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006