Haustiere bei Auslandsreisen – Gesundheitszeugnis

Generell benötigen Haustiere den blauen EU-Heimtierausweis oder auch Pet-Pass genannt, um innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie in Nicht-EU-Länder reisen zu können. Dieser EU-Heimtierausweise bzw. Pet-Pass löst innerhalb der EU das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis ab und wird von der praktischen Tierärztin oder dem Tierarzt ausgestellt. Er gilt als Bestätigung, dass das Tier per Microchip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft ist.

Bitte beachten Sie aber, dass sich die Bestimmungen des Gesundheitsnachweises von Land zu Land unterscheiden können. Es wird empfohlen sich im Vorfeld gut über die entsprechenden Bestimmungen im jeweiligen Reiseland zu informieren und/oder die zuständige Botschaft (Vertretung des ausländischen Staates in Österreich) zu kontaktieren. Sollte ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für die Einreise in Ihr Reiseziel gefordert sein, ist für die Ausstellung die Abteilung Veterinärdienst der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrates zuständig. Die Ausstellung des amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses ist kostenpflichtig.

Weitere Informationen bieten die folgenden Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006