Verfütterung von Speiseresten – Genehmigung

Es ist verboten ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft sind an Nutztiere zu verfüttern. Von dieser Regel ausgenommen ist die Verfütterung von verarbeiteten ehemaligen Lebensmitteln, die ausschließlich aus Milch, Milchprodukten, Eiern oder Eiprodukten hergestellt wurden sowie die Verfütterung von Milch und Milchprodukten.

Für die Verfütterung wird eine Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde benötigt.

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006