Tiertransporte – Bescheinigung – Antrag

Transport Kurzstrecke

Dies umfasst den Transport von Tieren von einer Dauer bis maximal 8 Stunden, gerechnet wird ab dem Aufladen des ersten Tieres.

Voraussetzungen dafür sind eine betriebsbezogene Zulassung als Transportunternehmer sowie ein personenbezogener Befähigungsnachweis.

Eine Ausnahme gilt für Fahrten unter 65 km: Hier ist keine Unternehmenszulassung notwendig. Zudem muss nur „geeignetes“, aber nicht zwingend geschultes Personal eingesetzt werden.

Transport Langstrecke

Dies umfasst den Transport von Tieren von einer Dauer über 8 Stunden, gerechnet wird ab dem Aufladen des ersten Tieres.

Voraussetzungen dafür sind eine betriebsbezogene Zulassung als Transportunternehmer, eine Zulassung des Transportfahrzeuges für Langstreckentransporte, wobei diese zusätzlich zur verkehrsrechtlichen Zulassung benötigt wird. Zudem muss das Fahrzeug über seine besondere Ausstattung verfügen. Spezielle Anforderung werden auch an die Planung und Dokumentation gestellt.

Transportpapiere

Personen, die Tiere transportieren, müssen folgende Papiere mitführen:

  • Herkunft und Eigentümer der Tiere
  • Versandort
  • Tag und Uhrzeit des Beginns der Beförderung
  • vorgesehener Bestimmungsort
  • voraussichtliche Dauer der geplanten Beförderung.

Zuständigkeit und Kontakt

Gerhard Oleschko

Bürgermeister

Team Kärnten

Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.

+43-4273-2291-17
+43-664-5446006