Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen,
sehr geehrte Gemeindebürger,

seit 1.1.2025 gilt für die Gemeinde Keutschach am See eine neue Abfallgebühren-Verordnung, die vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Die Anhebung der Müllgebühren war ein notwendiger und zukunftsorientierter Schritt, um auch weiterhin eine zuverlässige, umweltgerechte und moderne Abfallentsorgung für die Hygiene in unserer Gemeinde sicherzustellen. In den letzten Jahren sind die Kosten für Transport, Personal, Energie sowie die gesetzlich geforderten Recycling- und Entsorgungsstandards deutlich gestiegen. Gleichzeitig ist es unser Ziel, die hohen Qualitätsstandards bei der Müllabfuhr zu erhalten und weiter auszubauen.

Weniger Abholungen, Sondertermine und Extratouren führen  zu erheblichen Mehrkosten bei der Administration sowie beim Transport.
Daher hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Keutschach am See entschieden eine gemeinschaftliche Lösung zu finden, die zwar alle Haushalte betrifft, aber zum Gemeinwohl – Aufrechterhaltung unserer Hygiene und damit verbundenen Lebensstandards – aller dient. Demnach gelangen Gebühren im Mindestausmaß von 13 Abfuhren pro Jahr und Haushalt zur Vorschreibung.

Details zur entsprechenden Abfallgebühren-Verordnung finden Sie hier VO_Abfallgebuehren-ab-2025(1)