Restmüllentleerung wöchentlich – Antrag

Alle Haushalte in Österreich sind dazu verpflichtet an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen, d. h. Sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.

Da es in den Regionen häufig Unterschiede bei den Vorgangsweisen der Abfallentsorgung gibt, ist es ratsam sich vorab bei seiner Gemeinde genauer zu informieren.
Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw.Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

Die Restmülltonne ist dann immer am Vortag der Entleerung an der öffentlichen Straße bereit zu stellen. Die Abholung ist normalerweise in 14 -Tages Abständen geregelt, sollten bei Ihnen jedoch größere Müllmengen anfallen und sie eine wöchentliche Müllabholung brauchen, so müssen Sie dies bei Ihrer Gemeinde gesondert anfordern.
Den genauen Müllabfuhrplan erhalten Sie in Ihrer Gemeinde.

Mehr Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie in Ihrer Gemeinde und auch bei Ihrer jeweiligen Landesregierung.

Zuständigkeit und Kontakt

David Mike

Bauhof, Bauhofleitung

Karin Paulitsch

Abgabenbuchhaltung