Spielapparate – Standortverlegung

Eine beabsichtigte Standortverlegung von bewilligten Spielapparaten, sowie der Austausch dieser, ist der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) frühzeitig zu melden. 

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter