Urnenbeisetzung außerhalb des Friedhofs – Antrag

Urnen können auch außerhalb eines Friedhofes oder den dafür vorgesehenen Urnengräbern beigesetzt werden. Ein entsprechender Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen und muss von dieser bestätigt werden. Es ist auch möglich diesen Antrag persönlich vor dem bevorstehenden Ableben zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Begründung der außerfriedhoflichen Bestattung
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
  • Grundbuchsauszug des Grundstücks und Markierung dort, wo die Urne beigesetzt wird

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft

Für mehr Informationen kontaktieren Sie die Bezirkshauptmannschaft/Magistrat oder das Gemeindeamt. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zuständigkeit und Kontakt

Karin Paulitsch

Abgabenbuchhaltung