Luftfahrt – Hubschrauber- Außenlandung – Antrag
Alle Luftfahrzeuge dürfen grundsätzlich zum Abflug und zur Landung nur Flugplätze benützen. Zum Starten oder Landen von Zivilluftfahrzeugen außerhalb von Flugplätzen muss ein Antrag auf Bewilligung beim Landeshauptmann gestellt werden. Voraussetzungen für die Bewilligung für Außenlandungen ist das bestehende öffentliche Interesse, welches das entgegenstehende öffentliche Interesse überwiegt. Zusätzlich muss der Grundstücksverfügungsberechtigte mit der Benützung seines Grundstückes als Außenabflugs- und Außenlandungsplatz einverstanden sein.
Zuständige Stelle
Amt der (Bundesland) Landesregierung (Referat für Verkehr)
Hubschrauber- Außenlandung - Antrag - Kosten und Gebühren in EUR
Feste Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 | |
Antragsgebühr | 14,30 |
Gebühren pro Beilage (max. 4 beschriebene Seiten) | 3,90 |
Gebühr pro Plan bis Größe A3 | 3,90 |
Gebühr pro Plan größer als A3 | 7,80 |
Verwaltungsabgabe nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 | |
Gebühr für eine unbestimmte Anzahl von Außenlandungen oder Außenabflügen | 27,20 |
Gebühr für eine Außenlandung oder einen Außenabflüg (Einzelfall) | 6,50 |