Betriebsverlegung, Bewilligung – Antrag

Wird der Betriebsstandort oder der Standort einer Filiale verlegt, muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag gestellt werden. Zusätzlich muss eine Verlegung der Hauptniederlassung beim bisher zuständigen Gericht angemeldet werden. Danach teilt das bisher zuständige Gericht dem neu zuständigen Gericht die Verlegung des Betriebes mit, wobei diese Tatsache folglich ins Firmenbuch eingetragen wird.

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft/Magistrat

Weitere Informationen zur Bewilligung und dem Antrag auf Betriebsverlegung finden Sie in den unten angeführten Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus