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Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=735

Gewerbe, Bewilligung eines Ausverkaufes – Antrag

Bei einem Ausverkauf handelt es sich um den Verkauf von Waren in größeren Mengen. Eine Bewilligung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ist nur mehr dann erforderlich, wenn ein Abverkauf wegen einer Geschäftsaufgabe oder einer Standortverlegung veranstaltet wird. Saisonschlussverkäufe, Inventur- und Umbauverkäufe oder ähnliche Sonderverkäufe unterliegen keiner gesetzlichen Beschränkung.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Stefan Meisterle

Tourismus, Tourismusleitung, Verwaltung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus, Verwaltung