Gewerbe, Bewilligung eines Ausverkaufes – Antrag

Bei einem Ausverkauf handelt es sich um den Verkauf von Waren in größeren Mengen. Eine Bewilligung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ist nur mehr dann erforderlich, wenn ein Abverkauf wegen einer Geschäftsaufgabe oder einer Standortverlegung veranstaltet wird. Saisonschlussverkäufe, Inventur- und Umbauverkäufe oder ähnliche Sonderverkäufe unterliegen keiner gesetzlichen Beschränkung.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus