Gewerbeanmeldung Schulbuslenker – Antrag

Das Gewerbe eines Schulbuslenkers kann nur auf Basis einer Konzession (Genehmigung) ausgeübt werden. Diese fällt unter das bewilligungspflichtige Verkehrsgewerbe.

Zuständige Stelle

  • Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
  • Landespolizeidirektion

Weitere Informationen entnehmen Sie den unten angeführten Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter


Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus