Gewerbeberechtigung – Entzug

Der Entzug der Gewerbeberechtigung erfolgt, wenn der Gewerbeinhaber/die Gewerbeinhaberin im Zuge seiner/ihrer Ausübung gegen Rechtsvorschriften verstößt, bzw. der Verlust der gewerblichen Zuverlässigkeit eintritt. 

Einen umfangreichen Katalog für Entzugsgründe finden sie unter dem Link der WKO. 

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter


Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus