Betriebsanlage – Änderungsmeldung

Werden in einem Betrieb erhebliche Änderungen (Erweiterungen/neue Bereiche) durchgeführt, sind diese genehmigungspflichtig. Ändern sich die Emissionen nicht wesentlich, genügt es, wenn dies der Behörde gemeldet wird (z.B. Tausch einer Maschine).

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter


Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus