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Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=765

Betriebsanlage mobil, Stilllegungsvorkehrungen

Wird der Betrieb einer genehmigten Betriebsanlage zum Teil oder ganz unterbrochen, muss der Inhaber/die Inhaberin alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit sich daraus ergebende Gefahren, Belästigungen, Beeinträchtigungen gemäß § 74 Abs. 2 vermieden werden können. Sollten die Vorkehrungen nicht für den Schutz der Interessen ausreichen oder der Inhaber/die Inhaberin hat die Vorkehrungen nicht oder nicht vollständig durchgeführt, dann kann die zuständige Behörde die Vorkehrungen mit Bescheid auftragen. 

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Stefan Meisterle

Tourismus, Tourismusleitung, Verwaltung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus, Verwaltung