Weitere Betriebsstätte – Auflösung

Die Auflösung einer weiteren Betriebsstätte bzw. Filiale bedarf einer Anzeige bei der zuständigen Gewerbebehörde. Grundlage für die Löschung im Gewerberegister ist die Meldung der Einstellung dieser Betriebsstätte bzw. Filiale.

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft

Weitere Informationen erhalten Sie im unten angeführten Link.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter


Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus