Staatsbürgerschaftsnachweis – Antrag
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist der Nachweis, dass eine Person im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft ist.
Erhältlich ist der Staatsbürgerschaftsnachweis:
- Beim Standesamt: Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben
- Bei der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland (Konsulat/ Botschaft)
Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern ohne Hauptwohnsitz in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen
österreichischen Vertretungsbehörde (BMEIA).
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Bestätigung der Meldung
- Allenfalls: Bescheid über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
- Allenfalls zusätzlich
- alle Heiratsurkunden
- alle Urkunden über eingetragene Partnerschaften
- alle rechtskräftiges Scheidungsurteile
- alle Urkunden über die Auflösung eingetragener Partnerschaften
- Sterbeurkunde von Personen, mit denen man verheiratet oder verpartnert war
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweis - Kosten und Gebühren in EUR
Staatsbürgerschaftsnachweis | |
| Bundesgebühr | € 28,60 |
| Verwaltungsgebühr | € 15,00 |










