Kulturzentren, Kulturinitiativen – Verwendungsnachweis

Auch geförderte Kulturzentren und Kulturinitiativen müssen innerhalb einer festgelegten Frist einen Verwendungsnachweis in Bezug auf die Fördermittel erbringen. Dieser besteht, abhängig von der Höhe der ausbezahlten Förderung und dem Umfang des Vorhabens, meist aus einem Projektbericht und einer Abrechnung über die Verwendung der Förderung.

Informationen zur Handhabung des Verwendungsnachweis in Ihrem Bundesland finden Sie bei den unten anführenden Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung