Verein, Statutenänderung – Meldung

Für jede Statutenänderungen, so auch einer etwaigen Namensänderung oder Sitzverlegung, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Vereinsgründung. Die Änderung muss bei der zuständigen Vereinsbehörde mit einem Exemplar der geänderten Statuten angezeigt werden. Gibt diese innerhalb der vierwöchigen Frist keine negative Erklärung ab oder spricht sie noch vor Fristablauf eine förmliche Einladung zur Aufnahme bzw Fortsetzung der Vereinstätigkeit aus, wird die Statutenänderung wirksam. Der Verein nun seine Tätigkeit auf Grund der „neuen“ Statuten fortsetzen.

Hier gelangen Sie zum Formular für die Statutenänderung.

Zusätzliche Informationen über etwaige anfallende Kosten entnehmen Sie bitte den angeführten Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung