Gewerbeausübung, Begutachtung Busunternehmen

Die Personenbeförderung mittels Bus unterliegt der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr und benötigt eine Bewilligung (Konzession). Es muss eine verkehrsgewerbliche Prüfung bestanden werden, um eine Gewerbeausübung als Busunternehmen ausführen zu dürfen.

Unterschieden wird zwischen Ausflugswagengewerbe und dem Gästewagengewerbe.

Zuständige Stellen

  • Beim Ausflugswagengewerbe: Amt der (Bundesland) Landesregierung
  • Beim Gästewagengewerbe: Bezirkshauptmannschaft/Magistrat

Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus