Die Kärntner Tourismusreform wurde bekanntlich vom Landtag mehrheitlich beschlossen.
Am 12. November 25 haben Mag. Peter Peschel (WRTG) und Stefan Meisterle (Keutschach) die wichtigsten Eckpunkte und Schritte der Tourismusreform beim Tourismusstammtisch in Keutschach erklärt.
Die Tourismusreform Kärnten 2025+ modernisiert das Tourismusgesetz, reduziert die Anzahl der Tourismusorganisationen und führt neue Abgaben ein.
Die Reform wurde initiiert, um den Tourismusstandort Kärnten zukunftsfähig zu gestalten und auf stagnierende Gästezahlen sowie rückläufige Erträge zu reagieren. Ziel ist ein effizientes, modernes Tourismus-System, das als Wirtschafts-, Lebens- und Arbeitsraum attraktiv bleibt. Dabei werden Aufgaben und Strukturen der Tourismusorganisationen neu definiert, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Verbänden zu stärken.
Die bisher 125 Einheiten (84 Gemeinden, 31 Tourismusverbände, 9 Tourismusregionen, Kärnten Werbung) werden auf 10 Tourismusorganisationen zusammengeführt. Die örtliche und regionale Ebene verschmelzen zu mehrgemeindigen Tourismusverbänden, wobei die bestehenden Tourismusregionen erhalten bleiben. Jedes Gebiet wird in bis zu drei Erlebnisräume unterteilt, die von Erlebnisraummanager betreut werden, die als Ansprechpartner für Touristiker und Gemeinden fungieren.
Zudem wurden drei neue Abgabenregelungen beschlossen. Betroffen sind drei Gesetze: das Kärntner Tourismusgesetz, das Aufenthaltsabgabegesetz und das Zweitwohnsitzabgabegesetz.
Aufenthaltsabgabe: Ab 1. November 2026 beträgt sie 4,50 Euro pro Person/Nacht, auf Campingplätzen 4 Euro. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs ist inkludiert.
Motorbootabgabe: Wird ebenfalls angehoben, um Infrastrukturkosten zu decken.
Zweitwohnungsabgabe: Ab 2028 wird eine neue Abgabe eingeführt, die Wohnungen betrifft, die nicht als Hauptwohnsitz gemeldet sind und mehr als zwölf Wochen ungenutzt bleiben. Die Höhe variiert je nach Größe und Gemeinde zwischen 24 und 130 Euro pro Monat
Wie ist der Status Quo?
Das aktualisierte Tourismusgesetz wurde vom Kärntner Landtag am 19. März 2026 beschlossen und tritt nach Einhaltung der verfassungsrechtlichen Bedingungen in Kraft.
Zurzeit laufen Vorbereitungsarbeiten im Hintergrund: Strukturen aufbauen, Verordnungen ausarbeiten, Organisationen neu aufstellen.
Das bedeutet, dass die dazugehörigen Verordnungen voraussichtlich im Juli 2026 schlagend werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann also seriöser Weise nicht gesagt werden, wie es in der Gemeinde Keutschach im Detail weiter geht – alles andere wäre reine Spekulation.
Bis Herbst 2026 sind also folgende Punkte umzusetzen:
- Neuorganisation der Tourismusstruktur
- Reduktion von 125 Organisationen auf 9 regionale Verbände + Kärnten Werbung
- Gründung der neuen Tourismusverbände (TVB)
- Vorstandswahlen & Besetzungen
- Erarbeitung regionaler Tourismuskonzepte
- Verordnungen und Detailregeln festlegen
Sobald diese Punkte abgearbeitet sind und die weitere Vorgehensweise klar ist, wird es dazu natürlich einen Tourismus-Stammtisch geben.
Bis dahin möchten wir sie gerne zur Informationsveranstaltung des Landes Kärnten, am 07. Mai 2026 um 14.00 Uhr im Werzers Hotel Resort in Pörtschach einladen:


