Erhöhte Familienbeihilfe

Für Kinder, bei denen ein mindestens 50prozentiger Grad an Behinderung nachgewiesen wurde oder die dauerhaft außerstande sind ihren Unterhalt alleine aufbringen zu können, wird zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag gewährt.

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt 155,90 € pro Monat und wir solange ausbezahlt, solange die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird. Sie kann maximal für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend beantragt werden.

Für den Nachweis der Behinderung des Kindes erfolgt nach Antragstellung eine Einladung zu einer Untersuchung bei einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt.

Zuständige Stelle

  • Finanzamt

Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbeitrages zur Familienbeihilfe:

Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!