Kinderbetreuungsbeihilfe des Bundes – Antrag

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz bietet für Geburten ab 01.03.2017 zwei Systeme zur Auswahl:

 

  • Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung)
    Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt, unabhängig von der ausgeübten Erwerbstätigkeit der Eltern vor der Geburt des Kindes. Die Bezugshöhe richtet sich nach dem gewählten Zeitraum.

 

  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist für jene Eltern gedacht, die sich nur für einen kurzen Zeitraum aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten. Dieser wird anhand der Letzteinkünfte berechnet und beträgt 80 Prozent.

 

Um den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld geltend zu machen sind folgende Punkte erforderlich:

  • Anspruch und Erhalt der Familienbeihilfe für das Kind
  • Kind und antragsteilender Elternteil müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben und den identen Hauptwohnsitz in Österreich aufweisen
  • Durchführung sowie rechtzeitige Vorlage der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenzen pro Jahr (Information dazu hier)
  • für Nicht-Österreicher/innen: rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung in Österreich bzw. Erfüllung bestimmter asylrechtlicher Voraussetzungen
  • bei getrennt lebenden Eltern: Obsorgeberechtigung sowie Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil

Antrag auf Kinderbetreuungsbeihilfe des Bundes

Kontakt

Infoline Kinderbetreuungsgeld

Telefon: 0800 240 014

Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!