Fahrtkostenunterstützung

Die Fahrtkostenzuschüsse machen einen erheblichen Teil der Arbeitnehmerförderung in Österreich aus. Seitens der Arbeiterkammer erhalten die Berufstätigen so einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.

Nutzen auch Sie dieses Angebot und beantragen Sie gleich Ihre Fahrtkostenunterstützung.

Bei der Fahrtkostenunterstützung wird zwischen verschiedenen Zuschüssen unterschieden:

  • Fernpendler und –pendlerinnen sind Berufstätige, welche eine Fahrtstrecke zwischen ihrer Gemeinde und der Gemeinde des Arbeitsortes von mindestens 20 km haben.
  • Beim Finanzamt kann auch die kleine oder große Pendlerpauschale beantragt werden, welche unter bestimmten Voraussetzungen beansprucht werden kann.
  • Für Lehrlinge gibt es die Fahrtenbeihilfe, wenn sie die Freifahrt nicht beanspruchen können und mindestens drei mal pro Woche mindestens 2 km zum Ausbildungsort fahren.
  • Berufsschüler und –schülerinnen, welche während der Berufsschulzeit in einem Internat wohnen, können für die Fahrt nach Hause am Wochenende die Schulfahrtbeihilfe beantragen.

Formulare:

Bundesministerium für Finanzen – Formular Fahrtenbeihilfe

Bundesministerium für Finanzen – Formular Schulfahrtsbeihilfe

Weitere Informationen bieten die unten angeführten Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Andrea Karničar

Bürgerservice, Meldewesen, Standesamt

Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen

Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!