Zivildienst – Information zu finanziellen Hilfen
Der Zivildienstleistende hat Anspruch auf:
- Grundvergütung,
- Kranken- und Unfallversicherung (Sozialversicherung),
- Angemessene Verpflegung,
- Dienstkleidung,
- Ersatz der Fahrtkosten,
- Unterbringung am Dienstort.
Folgende Formen der Unterstützung werden nur auf Antrag gewährt:
- Wohnkostenbeihilfe,
- Familienunterhalt,
- Befreiung von den GIS-Gebühren.
Zivildienstleistende haben während ihrer Dienstzeit keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und Unterhalt.