Kläranlagen, wasserrechtliche Überprüfung

Die laufende wasserrechtliche Überwachung erfolgt durch die Amtsorgane der Behörde und durch die vorgeschriebene Eigenkontrolle des Anlagenbetreibers.

Zuständige Behörde

Zuständigkeit und Kontakt

David Mike

Bauhof, Bauhofleitung