Baumfällen – Antrag

Wenn Bäume gefällt werden, muss dies zuerst durch die Behörde bewilligt werden. Für jeden Baum muss ein neuer Baum gepflanzt werden. 

Der Antrag muss folgendes beinhalten:

  • Die Rodungsfläche
  • Den Rodungszweck
  • Berechtigte; im Fall der Belastung der Fläche mit Einforstungsrechten oder Gemeindegutnutzungsrechten
  • Eigentümer von den Grundstücken, die angrenzen

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft

Den Antrag finden Sie bei den unter angeführten Links.

Zuständigkeit und Kontakt

BSc Christoph Haimburger

Bauamt, Bauamtsleitung