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Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=541

Baumfällen – Antrag

Wenn Bäume gefällt werden, muss dies zuerst durch die Behörde bewilligt werden. Für jeden Baum muss ein neuer Baum gepflanzt werden. 

Der Antrag muss folgendes beinhalten:

  • Die Rodungsfläche
  • Den Rodungszweck
  • Berechtigte; im Fall der Belastung der Fläche mit Einforstungsrechten oder Gemeindegutnutzungsrechten
  • Eigentümer von den Grundstücken, die angrenzen

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft

Den Antrag finden Sie bei den unter angeführten Links.

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Liane Oswald

Bauamt, Bauamtsleitung, Verwaltung