Katastrophenschäden, Beseitigung – Antrag

Bei Katastrophenschäden sollte, nachdem die ersten Hilfsmaßnahmen unternommen wurden, immer folgend vorgegangen werden:

  • Sofortige Verständigung der Gemeinde über die Schäden.
  • Schadensprotokoll mit einer Schadenkommission.
  • Schadensprotokoll wird an die Landesregierung weitergeleitet und die Auszahlung der Beihilfe veranlasst

Private Versicherungen bieten die Möglichkeit, sich auf alle möglichen Katastrophen zu versichern.

Weitere und ausführlichere Informationen entnehmen Sie dem unten angeführten Link.

Zuständigkeit und Kontakt

Freiwillige Feuerwehr Keutschach

Verein

Obmann Herr Heimo Paulitsch

Kontonummer der freiwilligen Feuerwehr Keutschach am See:
Bankverbindung
Raiffeisenbank Region Wörthersee eG
IBAN: AT52 3939 0000 0200 6278
BIC: RZKTAT2K390