Spielapparate – Aufstellung/Betrieb
Spielapparate dürfen nur mit Bewilligung der Bezirkshauptmanschaft aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Sie dienen der Durchführung von Glücksspielen und werden gegen Entgelt betrieben.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung