Spielapparate – Aufstellung/Betrieb
Spielapparate dürfen nur mit Bewilligung der Bezirkshauptmanschaft aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Sie dienen der Durchführung von Glücksspielen und werden gegen Entgelt betrieben.
Zuständigkeit und Kontakt
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Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung