Spielapparate – Standortverlegung
Eine beabsichtigte Standortverlegung von bewilligten Spielapparaten, sowie der Austausch dieser, ist der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) frühzeitig zu melden.
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung