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Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=623

Waffeninhaber – Zulässigkeitsprüfung

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen einer Waffe der Kategorie B, berechtigen, sind:

  • Antrag durch eine verlässliche europäische Bürgerin/er
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. für die Selbstverteidigung innerhalb von Wohnräumen )
  • Psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. (Dieses Gutachten entfällt, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist.)
  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als „Waffenführerschein“ bezeichnet).

Zuständige Behörde ist immer jene im Wohnort.