Hundemarkenzuteilung – Antrag

Nachdem Sie Ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet und die Hundeabgabe eingezahlt haben, erhalten Sie Ihre Hundemarke. Diese wird entweder per Post zugesendet oder persönlich übergeben. Die Hundemarke muss am Halsband befestigt sein. Im Falle eines Verlustes der Hundemarke können Sie eine Ersatzhundemarke bei der Gemeinde beantragen.

Zuständigkeit und Kontakt

Karin Paulitsch

Abgabenbuchhaltung