Leichenschau, Leichenpass, Obduktionen

Leichenschau:

Für eine Leichenschau muss vom Staatsanwalt, der Staatsanwaltschaft oder auch von einem Richter unter Miteinbezug eines Arztes durchgeführt werden. Ist die Sachlage offensichtlich, wird das Zuziehen eines Arzt vermieden. 

Leichenpass:

Wird eine Leiche innerhalb oder in ein anders Bundesland überstellt, gilt es einen Leichenpass auszustellen. Für die Überstellung in das Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass beantragt und ausgestellt werden. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte die zuständige Behörde.

Obduktion:

Die Obduktion einer Leiche wird vom Gericht oder der Bezirksverwaltungsbehörde angeordnet. Die Kosten für eine solche Obduktion sind von der anordnenden Stelle zu tragen. 

Zuständigkeit und Kontakt

Karin Paulitsch

Abgabenbuchhaltung