Zum Inhalt springen Zur Hauptnavigation springen Alle Slider anhalten

Gemeinde Keutschach am See
Keutschach 1 | 9074 Keutschach am See | +43-4273-2291 | keutschach-see@ktn.gde.at | www.keutschach.gv.at
https://www.keutschach.gv.at/?p=708

Verkehrssicherheit – Sicherung Schulweg – Antrag

Die erste große Herausforderung im Leben von Kindern ist oftmals der Schulweg. Besonders bei stark befahrenen Straßen und Kreuzungen ist eine Schulwegsicherung sinnvoll. Eltern können sich diesbezüglich an die Schulleitung bzw. an die Leitung des Kindergartens oder des Horts wenden. Diese setzen sich dann mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Zuständige Stellen

In erster Linie wird zwischen Landesstraßen (L und B) und Gemeindestraßen unterschieden.

  • Für Landesstraßen ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Landespolizei) zuständig,
  • für Gemeindestraßen die Gemeinde.

Zuständigkeit und Kontakt

Mag. Isabella Messner

Mag. Isabella Messner

Amtsleitung, Verwaltung

Mag. Liane Oswald

Bauamt, Bauamtsleitung, Verwaltung