Verkehrsflächen öffentlich – Baustellen einrichten – Antrag
Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen unterliegt einer Bewilligung der Gemeinde. Der Antrag muss vom Bauführer/von der Bauführerin gestellt werden.
Der Antrag wird bewilligt, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, durch Vorschreibung von Auflagen die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs sicherzustellen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie das Gemeindeamt, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zuständigkeit und Kontakt
Gerhard Oleschko
Team Kärnten
Terminvereinbarungen sind unter angegebener Telefonnummer jederzeit möglich.