Gewerbeanmeldung mit Feststellung der indiv. Befähigung

Reglementierte Gewerbe können nur ausgeübt werden, wenn ein Befähigungsnachweis erbracht wurde. Dieser Nachweis gibt an, dass der Gewerbeanmelder/die Gewerbeanmelderin sowohl die fachlichen, aber auch kaufmännischen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um sein Gewerbe nach bestem Wissen und Gewissen führen zu können. 

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Bestätigung der Meldung
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade

    Dokumente zum Nachweis der individuellen Befähigung: ergänzend

  • Schulzeugnisse (allgemeinbildende höhere Schulen, Fachschulen)
  • Lehrabschlusszeugnisse
  • Diplomprüfungszeugnisse
  • Bestätigungen über Kurse und Seminare

    Wenn Sie im betreffenden Gewerbe bereits als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer tätig waren: ergänzend

  • Versicherungszeiten der Gebietskrankenkasse
  • Dienstzeugnisse
  • Bestätigung über Art und Ausmaß der fachlichen und kaufmännischen Tätigkeiten im Unternehmen

    Wenn Sie bereits selbstständig tätig waren: ergänzend

  • Auszug aus dem Gewerberegister
  • Gegebenenfalls Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)

    Bei Namensänderung: ergänzend

  • Heiratsurkunde oder einen Bescheid über die Namensänderung

    Bei Neugründung: ergänzend

  • Bestätigung der Wirtschaftskammer

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft (Gewerbebehörde)

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus