Gewerbeanmeldung mit Feststellung der indiv. Befähigung
Reglementierte Gewerbe können nur ausgeübt werden, wenn ein Befähigungsnachweis erbracht wurde. Dieser Nachweis gibt an, dass der Gewerbeanmelder/die Gewerbeanmelderin sowohl die fachlichen, aber auch kaufmännischen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um sein Gewerbe nach bestem Wissen und Gewissen führen zu können.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Bestätigung der Meldung
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Dokumente zum Nachweis der individuellen Befähigung: ergänzend
- Schulzeugnisse (allgemeinbildende höhere Schulen, Fachschulen)
- Lehrabschlusszeugnisse
- Diplomprüfungszeugnisse
- Bestätigungen über Kurse und Seminare
Wenn Sie im betreffenden Gewerbe bereits als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer tätig waren: ergänzend
- Versicherungszeiten der Gebietskrankenkasse
- Dienstzeugnisse
- Bestätigung über Art und Ausmaß der fachlichen und kaufmännischen Tätigkeiten im Unternehmen
Wenn Sie bereits selbstständig tätig waren: ergänzend
- Auszug aus dem Gewerberegister
- Gegebenenfalls Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)
Bei Namensänderung: ergänzend
- Heiratsurkunde oder einen Bescheid über die Namensänderung
Bei Neugründung:
ergänzend - Bestätigung der Wirtschaftskammer
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft (Gewerbebehörde)
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung