Gewerbeanmeldung, Taxilenkerausweis-Ausstellung – Antrag
Es dürfen nur jene Personen im Taxiunternehmen tätig sein, welche einen gültigen Taxilenkerausweis in Verbindung mit einem Autoführerschein haben. Sofern alle Vorraussetzungen erfüllt werden und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Befähigung ausgestellt.
Voraussetzungen
- Mindestensalter von 20 Jahren
- Lenkberechtigung für die Klasse B
- außerhalb der Führerscheinprobezeit
- bei erstmaliger Ausstellung: Nachweis, dass der Antragsteller/die Antragstellerin mindestens ein Jahr vor Antragstellung regelmäßig Kraftwagen, ausgenommen Zugmaschine, gelenkt hat
- körperliche Leistungsfähigkeit insbesondere im Hinblick die Unterstützung körperlich behinderter Fahrgäste sowie auf Gepäckverladung
- Vertrauenswürdigkeit (Erhebungszeitraum für die letzten fünf Jahre)
- positiv abgelegte Taxilenkerprüfung
- Nachweis über die Unterweisung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalles im Ausmaß von mindestens 6 Stunden (Erste Hilfe Kurs)
Erforderliche Unterlagen
- (Formloser) Antrag auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises
- Kopie des Führerscheins
- Prüfungszeugnis über die abgelegte Taxilenkerprüfung
Zuständige Stelle
- Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
- Landespolizeidirektion
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung