Gewerbeausübung, Integrierter Betrieb – Antrag
Ein integrierter Betrieb hat das Recht reglementierte Tätigkeiten eines Gewerbes oder Teilgewerbes mit in seine Dienste einzubinden, solange dies im Rahmen eines Gesamtbetriebs erfolgt. Die Führung eines solchen Betriebes erfolgt durch den Inhaber/die Inhaberin eines freien -, Teil- oder reglementierten Gewerbes.
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat (Gewerbebehörde)
Zuständigkeit und Kontakt
Stefan Meisterle
Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung