Gewerbeausübung, Integrierter Betrieb – Antrag

Ein integrierter Betrieb hat das Recht reglementierte Tätigkeiten eines Gewerbes oder Teilgewerbes mit in seine Dienste einzubinden, solange dies im Rahmen eines Gesamtbetriebs erfolgt. Die Führung eines solchen Betriebes erfolgt durch den Inhaber/die Inhaberin eines freien -, Teil- oder reglementierten Gewerbes.

Zuständige Stelle

Bezirkshauptmannschaft/Magistrat (Gewerbebehörde)

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter
Sprechstunden: Montag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus