Volksabstimmung
Bei der Volksabstimmung werden alle wahlberechtigten österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger befragt, ob ein vom Nationalrat beschlossenes Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Das Ergebnis der Volksabstimmung hat für den Gesetzgeber eine rechtlich bindende Wirkung. Ein Gesetz kann im Falle einer Volksabstimmung also nur in Kraft treten, wenn das Volk zugestimmt hat. Wenn es die Bundesversammlung verlangt, kann mit einer Volksabstimmung entschieden werden, ob der Bundespräsident/ die Bundespräsidentin abgesetzt werden soll.
Wer darf an einer Volksabstimmung teilnehmen?
Teilnehmen dürfen alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Abstimmungstag mindestens 16 Jahre alt sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Teilnahme mittels Stimmkarte ist auch bei der Volksabstimmung möglich.
Zuständigkeit und Kontakt
Andrea Karničar
Sozialamt, Standesamt, Meldeamt, Wahlen
Für das Standesamt bitte um telefonische Voranmeldung!