Veranstaltung, pratermäßig – Antrag
Der Antrag auf eine pratermäßige Veranstaltung mit ortsfesten Veranstaltungsstätten ist beim Amt der (Bundesland) Landesregierung zu beantragen.
Zuständige Stelle
Amt der (Bundesland) Landesregierung
Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle
Tourismusleiter










