Versammlung – Bescheinigung

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat die zuständige Behörde auf Verlangen über die Anzeige sofort eine Bescheinigung zu erteilen.

Die Anzeige selbst unterliegt keiner Stempelgebühr.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter