Gewerbeanmeldung ohne Feststellung der indiv. Befähigung

Für freie Gewerbe und Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden (Ausnahme u.a. Baumeister, Waffengewerbe), ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter


Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus