Gewerbeanmeldung ohne Feststellung der indiv. Befähigung
Für freie Gewerbe und Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden (Ausnahme u.a. Baumeister, Waffengewerbe), ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.
Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle
Tourismusleiter











