Betriebsanlage, Anzeigeverfahren – Anzeige

Werden Maschinen, Geräte oder die Ausstattung einer genehmigten Betriebsanlage ausgetauscht oder kommt es zu Änderungen der Betriebsanlage, die sich nicht negativ auf das Emissionsverhalten auswirken, wird ein Anzeigeverfahren durchgeführt. 

Die Änderung muss vor der Durchführung angezeigt werden. 

Zuständigkeit und Kontakt

Stefan Meisterle

Tourismusleitung

Tourismusleiter


Christina Romina Rom

Gästeservice, Tourismus